Allgemeine Geschäftsbedingungen
moiN – mobil im Norden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeine Regelungen – Teil 1
Gegenstand
- Die Stadtwerke Steinburg GmbH, Gasstraße 18, 25524 Itzehoe betreibt unter dem Markennamen Mobil im Norden (moiN) ein Fahrzeugnutzungsangebot. moiN vermietet an Personen, die sich registrieren und das Fahrzeugnutzungsangebot von moiN in Anspruch nehmen wollen („Kunden“), im Rahmen von einzeln abgeschlossenen Mietverträgen („Individualmietverträge“)
− Personenkraftfahrwagen („Kraftfahrzeuge“),
− elektrisch betriebene Motorroller („Roller“),
(einzeln und zusammen auch „Fahrzeuge“) zur kurzzeitigen Nutzung im Rahmen eines Sharingangebots. - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind anwendbar auf den durch die Registrierung des Kunden zwischen moiN und dem Kunden zustande kommenden Rahmenvertrag („Rahmenvertrag“) sowie die durch einzelne Buchungen jeweils abgeschlossenen Individualmietverträge.
Zur besseren Lesbarkeit der AGB wird die maskuline personenbezogene Bezeichnung „Kunde“ verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
- Die Stadtwerke Steinburg GmbH, Gasstraße 18, 25524 Itzehoe betreibt unter dem Markennamen Mobil im Norden (moiN) ein Fahrzeugnutzungsangebot. moiN vermietet an Personen, die sich registrieren und das Fahrzeugnutzungsangebot von moiN in Anspruch nehmen wollen („Kunden“), im Rahmen von einzeln abgeschlossenen Mietverträgen („Individualmietverträge“)
Abschluss des Vertrags, Volljährigkeit
- Für die Nutzung von Fahrzeugen und den Abschluss von Individualmietverträgen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Kunden und moiN erforderlich. Dieser kommt durch die Registrierung des Kunden in der moiN-App zustande. Der Kunde muss die für die Registrierung erforderlichen Angaben machen und ist verpflichtet, diese Angaben unverzüglich zu aktualisieren, sofern Änderungen eintreten. Solange ein Rahmenvertrag besteht, darf ein Kunde sich nicht nochmals registrieren und keinen weiteren Rahmenvertrag abschließen.
- Die Registrierung ist nur volljährigen natürlichen Personen erlaubt.
- Der Abschluss eines Rahmenvertrages begründet keinen Anspruch des Kunden auf den Abschluss von Individualmietverträgen.
moiN-Account – Zugangsdaten
- Mit wirksam durchgeführter Registrierung erhält der Kunde einen moiN-Account mit Zugangsdaten für die Anmietung von Fahrzeugen.
- Der moiN-Account kann über die Internetseite www.mobil-im-norden.de und über die moiN-App genutzt werden. Die moiN-App dient als elektronischer Fahrzeugschlüssel. Um das Fahrzeug nutzen zu können, muss der Kunde die moiN-App auf ein mobiles Endgerät herunterladen und installieren. Die moiN-App ist in allen gängigen App-Stores erhältlich.
- Der moiN-Account ist nicht übertragbar. Der Kunde darf seinen moiN-Account nicht an Dritte übertragen bzw. zur Nutzung überlassen. Er muss seine Zugangsdaten geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen.
- Der Kunde hat den Verlust von Zugangsdaten oder die Kenntniserlangung von Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich moiN anzuzeigen.
- Alle Rechte an dem moiN-Account erlöschen mit der Beendigung des Rahmenvertrages.
Fahrerlaubnis und Fahrerlaubniskontrolle
- Der Kunde muss seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat zum Führen eines Personenkraftwagens, Motorrades oder Kraftrades sein sowie alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen.
- Der Kunde hat im Rahmen des Registrierungsprozesses sowie später auf Anforderung von moiN eine Fahrerlaubniskontrolle durchzuführen. moiN ist berechtigt, jederzeit vom Kunden die Durchführung einer Fahrerlaubniskontrolle zu verlangen. Sofern der Kunde dieser
Aufforderung nicht nachkommt, behält sich moiN vor, den moiN-Account nicht zu aktivieren oder zu sperren bis die Fahrerlaubniskontrolle durchgeführt ist. - Die Fahrerlaubniskontrolle wird von moiN selbst oder einem hierfür von moiN beauftragten externen Dienstleister durchgeführt. Die Fahrerlaubniskontrolle findet online auf der Internetseite eines externen Dienstleisters statt, auf die der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses verwiesen oder weitergeleitet wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, moiN unverzüglich mitzuteilen, falls die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände eintreten. Hierzu gehören etwa der Entzug der Fahrerlaubnis, Einschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis, behördliche oder gerichtliche Fahrverbote,
Sicherstellungen oder Beschlagnahmen des Führerscheins. Entfällt die Fahrerlaubnis des Kunden, so ist der Kunde nicht berechtigt, bereits von moiN angemietete Kraftfahrzeuge und Roller zu führen und weitere Individualmietverträge über Kraftfahrzeuge und Roller zu schließen. moiN ist zusätzlich berechtigt, den moiN-Account des Kunden zu sperren.
Buchung, Freischaltung zur Nutzung und Rückgabe
- Die Anmietung eines Fahrzeugs setzt dessen Buchung voraus. Diese kann über über die moiN-App vorgenommen werden.
- moiN ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen und dem Kunden Alternativvorschläge zu unterbreiten.
- Mit dem Abschluss einer Buchung eines Fahrzeugs kommt ein Individualmietvertrag zwischen moiN und dem Kunden über die kurzzeitige Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen des Fahrzeugnutzungsangebots moiN zustande.
- Das gebuchte Fahrzeug kann über die moiN-App vom Kunden zur Nutzung freigeschaltet werden.
II. Spezielle Regelungen für Kraftfahrzeuge – Buchung
Kraftfahrzeuge – Buchung
- Im Rahmen der Buchung eines Kraftfahrzeugs sind die gewünschte Station, der gewünschte Mietbeginn und der Mietzeitraum sowie die gewünschte Fahrzeugklasse anzugeben. moiN ist berechtigt, ein Kraftfahrzeug einer höher- oder gleichwertigen Fahrzeugklasse bereit zu stellen.
- moiN ist berechtigt, Mindest- und Höchstmietzeiträume festzulegen, und nicht verpflichtet, dem Kunden bestimmte Mietzeiträume anzubieten. Bei Kraftfahrzeugen beträgt der Mindestmietzeitraum eine Stunde und höchstens sieben Kalendertage.
- Der Kunde kann die Buchung kostenfrei stornieren, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Mietbeginn erfolgt. Storniert der Kunde die Buchung weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Mietbeginn, ist moiN berechtigt, Stornokosten pauschal in der in der bei Buchung gültigen Preisliste angegebenen Höhe zu verlangen.
- Sofern ein Mietbeginn und -zeitraum vereinbart wurde, ist die Freischaltung bzw. Öffnung des Kraftfahrzeugs ab dem gebuchten Mietbeginn möglich. Ab dem gebuchten Mietbeginn zahlt der Kunde den vereinbarten Mietpreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht nutzt.
III. Spezielle Regelungen für Roller
Roller – Geschäftsgebiet und Rückgabe
- Die Anmietung und die ordnungsgemäße Rückgabe können nur innerhalb des Geschäftsgebietes erfolgen. Das Geschäftsgebiet kann die moiN-App eingesehen werden.
IV. Allgemeine Regelungen – Teil 2
Pflichten des Kunden im Rahmen der Nutzung angemieteter Fahrzeuge
- Der Kunde darf das von ihm angemietete Fahrzeug nur selbst führen.
- Im Notfall, der nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden beruht, insbesondere beim Auftreten medizinisch begründeter Einschränkungen der Fahrtauglichkeit des Kunden, darf der Kunde einen Dritten zur Führung des Fahrzeugs ermächtigen, sofern jener
die Kriterien zum Führen eines Fahrzeugs der moiN-Flotte gem. Ziff. 4 dieser AGB erfüllt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Dritte die Regelungen dieser AGB einhält und sicherzustellen, dass der Dritte zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist. - Der Kunde ist verpflichtet,
− seinen Führerschein mit sich zu führen
− das Fahrzeug nur gemäß den Vorgaben des Handbuchs, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen,
− das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu nutzen,
− sich vor Fahrtantritt von der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs (soweit dem Kunden möglich) zu überzeugen
− vor Fahrtantritt und nach Beendigung der Fahrt das Ladekabel und die Ladesäule auf augenscheinliche Mängel zu überprüfen
− die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten
− das Fahrzeug pfleglich, sorgfältig und schonend zu behandeln, es nicht zu verschmutzen, es sauber zu hinterlassen und keine Abfälle liegen zu lassen,
− bei Aufleuchten einer Warnleuchte des Fahrzeugs unverzüglich anzuhalten und sich im Fahrzeug-Handbuch zu informieren, ob das Fahrzeug weitergefahren werden darf. Sofern das Handbuch eine Weiterfahrt untersagt, ist das weitere Vorgehen mit moiN abzustimmen. - Der Kunde ist zudem verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn der Fahrt auf erkennbare Verunreinigungen, Schäden und sonstige Mängel zu kontrollieren. Stellt der Kunde eine erhebliche Verunreinigung, einen Schaden oder einen sonstigen Mangel fest, so hat er diesen unverzüglich und noch vor Beginn der Fahrt moiN anzuzeigen. Beim Vorliegen von Mängeln oder Schäden kann moiN die Nutzung des Fahrzeugs untersagen, insbesondere wenn die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt sein könnte. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt
das Fahrzeug als mangelfrei übernommen, sofern der Mangel nicht bereits gegenüber moiN angezeigt worden ist. - Dem Kunden ist es untersagt,
− im oder auf dem Fahrzeug zu rauchen oder beförderte Personen rauchen zu lassen,
− das Fahrzeug zu motorsportlichen Zwecken zu nutzen,
− das Fahrzeug zu Test- und Übungszwecken zu nutzen,
− das Fahrzeug auf Renn-, Test- und Fahrübungsstrecken zu nutzen,
− das Fahrzeug auf nicht befestigten Straßen zu nutzen,
− das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu nutzen,
− das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung zu nutzen,
− das Fahrzeug zur Beförderung von Personen zu nutzen, die aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht tauglich sind, mit dem gewählten Kraftfahrzeug sicher befördert zu werden,
− das Fahrzeug zur Beförderung von nicht in geschlossenen Käfigen befindlichen Tieren zu nutzen,
− das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge einschließlich Anhängern zu nutzen,
− das Fahrzeug zur Beförderung von Gefahrenstoffen zu nutzen,
− das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten zu führen,
− das Fahrzeug für Fahrten außerhalb von Deutschland und Dänemark zu nutzen und das Fahrzeug in das Ausland (ohne Dänemark) zu verbringen,
− Personen, die nur mit Rückhalteeinrichtung (z. B. einem Kindersitz) befördert werden dürfen, ohne eine zugelassene geeignete und altersgerechte Rückhalteeinrichtung und ohne Beachtung der für die Montage und Demontage bestehenden Vorgaben zu befördern,
− Montagen oder Reparaturen oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen oder durchführen zu lassen,
− die Diebstahlsicherung zu deaktivieren,
− das Fahrzeug auf einer Fläche mit einer Tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung innerhalb von 24 Stunde nach Abstellen des Fahrzeuges wirksam wird; dies gilt auch für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z. B. „wegen Bauarbeiten“).
Tanken und Laden
- Der Kunde darf die im Kraftfahrzeug bzw. Roller befindliche Tankkarte oder Ladekarte dazu nutzen, das Fahrzeug an einer Tankstelle oder Ladesäule, die auf der Tankkarte oder Ladekarte als Akzeptanzstelle angegeben ist („Akzeptanzstelle“), zu tanken bzw. zu laden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Fahrzeuge mit einem Verbrenner-Motor an einer Akzeptanzstelle zu tanken, wenn ansonsten bei der Rückgabe der Kraftstofftank einen Tankinhalt von 20% unterschreitet würde.
- Der Kunde darf die Tankkarte oder Ladekarte ausschließlich für das Tanken oder Laden des angemieteten Fahrzeugs nutzen. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist untersagt, sofern moiN nicht ausdrücklich eine Erlaubnis hierzu erteilt.
- Das Tanken oder Laden an anderen Tankstellen oder Ladesäulen als den Akzeptanzstellen ist nur in begründeten und nicht vom Kunden zu vertretenen Ausnahmefällen gestattet. moiN wird dem Kunden die Kosten für eine erforderliche Betankung oder Aufladung an anderen Tankstellen oder Ladesäulen als Akzeptanzstellen gegen einen entsprechenden Nachweis durch den Kunden erstatten.
Für den mit der Erstattung der Kosten anfallenden Aufwand wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr, in der bei Buchung jeweils gültigen Preisliste aufgeführte Höhe, berechnet. Dem Kunde bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass moiN kein oder ein geringeren Aufwand entstanden ist. moiN ist berechtigt, die Bearbeitungsgebühr mit dem Erstattungsbetrag unmittelbar zu verrechnen.
Anzeigepflichten des Kunden und Verhalten bei Unfällen, Schäden, Pannen, Zerstörung und Diebstahl
- Der Kunde ist verpflichtet, Unfälle, Schäden, Pannen, Zerstörung und Diebstahl des Fahrzeugs („Schadensereignis“) moiN unverzüglich anzuzeigen. Ist ein Dritter an dem Schadensereignis beteiligt, hat der Kunde die Polizei zu rufen. Spätestens eine Woche nach dem Schadensereignis hat der Kunde moiN einen schriftlichen Bericht über das Schadensereignis zu übermitteln und über alle Einzelheiten vollständig und sorgfältig zu berichten, etwa zum Hergang, Zeit und Ort sowie Beteiligten des Schadensereignisses, zu Zeugen und zum polizeilichen Aktenzeichen.
- Bei Schadensereignissen mit Beteiligung Dritter darf der Kunde keine Haftungsübernahme, kein Schuldanerkenntnis und keine vergleichbare Erklärung zu Lasten von moiN abgeben oder Regulierungen zu Lasten von moiN ohne die schriftliche Erlaubnis von moiN vornehmen.
- Der Kunde hat eine Schadenminderungspflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen, zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden zu mindern. Soweit möglich, ist er verpflichtet, sich hierzu vorab mit moiN abzustimmen.
- Der Kunde ist zur Beweissicherung verpflichtet. Er darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bevor die erforderlichen und zur Beurteilung des Schadensereignisses relevanten Feststellungen getroffen werden konnten und eine ggf. erfolgende polizeiliche Aufnahme abgeschlossen worden ist.
Haftung des Kunden, Schadenspauschale und Vertragsstrafen
- Für von ihm verschuldete Schäden haftet der Kunde gegenüber moiN.
- Führt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden dazu, dass der Versicherer moiN in Regress nehmen kann, kann moiN den Kunden in gleichem Umfang in Regress nehmen.
- Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann moiN den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
- Der Kunde haftet in vollem Umfang für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verletzungen von Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Anmietung und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche
Bußgelder und Verwarnungsgelder, Gebühren, Abschleppkosten und sonstige Auslagen zu bezahlen bzw. moiN davon freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund der vorgenannten Verletzungen des Kunden erheben. - moiN kann dem Kunden den im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Schadensereignisses oder einer Verletzung von Verkehrs- und Ordnungsvorschriften entstandenen Aufwand berechnen, sofern das Schadensereignis oder die Verletzung von Verkehrs- und Ordnungsvorschriften ganz oder teilweise vom Kunden schuldhaft verursacht worden ist. moiN ist berechtigt, dem Kunden anstatt des entstandenen Aufwands die in der gültigen Preisliste genannte Aufwandspauschale zu berechnen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass
moiN kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. - Sofern moiN durch ein schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Kunden ein Schaden entsteht, haftet der Kunde moiN gegenüber entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
moiN ist zudem berechtigt, dem Kunden die in der bei der Buchung gültigen Preisliste vorgesehenen Schadenspauschale in Rechnung zu stellen. moiN bleibt vorbehalten, einen über die Schadenspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Die Schadenspauschale wird in diesen Fällen angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis erlaubt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Schadenspauschale ist. - moiN ist berechtigt, für schuldhaftes vertragswidriges Verhalten Vertragsstrafen gegenüber dem Kunden geltend zu machen, auch wenn moiN hierdurch kein Schaden entstanden ist.
Solche Vertragsstrafen können nur dann erhoben werden, wenn sie in der bei der Buchung gültigen Preisliste vorgesehen sind und hier nicht bereits eine Schadenspauschale vorgesehen ist. Die Höhe der Vertragsstrafe beläuft sich auf den in der bei der Buchung gültigen Preisliste angegebenen Betrag.
Haftung von moiN
- Die Haftung von moiN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von moiN oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht ggf. eine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
- Fundsachen sind moiN zu melden und auszuhändigen. moiN übernimmt keine Haftung für Fundsachen.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten meint solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Versicherung und Selbstbeteiligung
- Für alle Kraftfahrzeuge und Roller von moiN besteht eine Haftpflichtversicherung. Für Kraftfahrzeuge besteht darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung.
- Wird das Kraftfahrzeug oder der Roller während der Anmietung durch den Kunden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit beschädigt oder verursacht der Kunde aufgrund einfacher Fahrlässigkeit einen Schaden an dem Fahrzeug oder entsteht ein Schaden aufgrund Entwendung, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels und/oder des Zubehörs (insbesondere des Helms und der Tank- und Ladekarte), ist seine Haftung für Schäden am Fahrzeug auf die Selbstbeteiligung in Höhe des in der bei Buchung gültigen Preisliste angegebenen Betrags beschränkt. Die Möglichkeit der Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde diese vor Fahrtantritt gebucht hat. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung durch moiN zulässig.
- Die Haftungsbegrenzung des Kunden für Schäden am Fahrzeug auf die Höhe der Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden am Fahrzeug vorsätzlich herbeigeführt hat.
- Die Haftungsbegrenzung des Kunden für Schäden am Fahrzeug auf die Höhe der Selbstbeteiligung gilt ebenfalls nicht, wenn der Kunde den Schaden am Fahrzeug grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Fall erhöht sich die Haftung des Kunden um den Betrag, um den der Versicherer seine Leistung moiN gegenüber aufgrund der grob fahrlässigen Herbeiführung kürzt.
- Die Haftungsbegrenzung des Kunden für Schäden am Fahrzeug gilt ebenfalls nicht, wenn der Kunde eine Verpflichtung verletzt und dies dazu führt, dass der Versicherer von seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise befreit wird. In diesem Fall haftet der Kunde in Höhe der Befreiung des Versicherers von der Zahlungsverpflichtung. Dies gilt etwa dann, wenn der Kunde die Auskunft verweigert oder seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt.
- Die Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht für Betriebsschäden, die keine Unfallschäden darstellen und durch unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs verursacht wurden.
Zahlungsbedingungen, Abrechnungskonto und Rechnungstellung
- Der Kunde muss im Rahmen des Registrierungsprozesses seine Zahlungsdaten hinterlegen und eine der angezeigten Bezahlmethode auswählen. Der Kunde kann die Bezahlmethode jederzeit ändern. Die Änderung tritt jeweils zur nächsten Rechnungslegung in Kraft.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Preise gemäß der bei seiner Buchung jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste kann über die Internetseite www.mobil-im-norden.de oder die moiN-App eingesehen werden.
- Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein oder aus anderem Grund nicht zur Verfügung stehen, obwohl der Kunde es zuvor buchen konnte, und kann moiN auch kein zumindest gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, verringert sich der Mietzins auf denjenigen einer niedrigeren Fahrzeugklasse, aus der dem Kunden ein Fahrzeug bereitgestellt werden kann oder bleibt die Höhe des Mietzinses unverändert im Falle eines Upgrades auf eine nächsthöhere Fahrzeugklasse. Die Berechnung eines Mietzinses entfällt, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann.
- Der Kunde erhält nach Abschluss seiner Buchung per E-Mail eine Rechnung von moiN über den erfolgten abrechenbaren Individualmietvertrag. Die Zahlung der Miete wird unmittelbar nach Rechnungstellung fällig und wird dem Kunden entsprechend der gewählten Bezahlmethode unmittelbar belastet (bei SEPA-Mandat erfolgt der Einzug frühestens nach fünf Werktagen; bei Bezahlung mit der Kreditkarte erfolgt der Einzug sofort). Die Geltendmachung weiterer Kosten, etwa Vertragsstrafen, Schadenspauschalen und Schadensersatzansprüche, behält sich moiN vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm gewählte Bezahlmethode eine für den Ausgleich der Rechnung hinreichende Deckung aufweist. Wird der dem Kunden belastete Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die hierdurch ausgelösten Bankkosten zu bezahlen. moiN behält sich vor, gegenüber dem Kunden zudem eine Vertragsstrafe gemäß der gültigen Preisliste geltend zu machen.
- moiN ist berechtigt, seine Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Im Fall einer Abtretung wird der Kunde in der auf die Abtretung folgenden Rechnung über die Abtretung und den Abtretungsempfänger informiert.
Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung und Sperre
- Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet im Todesfall des Kunden automatisch.
- Der Rahmenvertrag kann sowohl vom Kunden als auch von moiN mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
- Das Recht des Kunden und von moiN zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn − der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses falsche Angaben gemacht oder seine Angaben nach dem Eintritt von Änderungen nicht unverzüglich aktualisiert hat,
− der Kunde seine Login-Daten an Dritte weitergibt,
− der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, insbesondere wenn er die in Ziffern III und IV.1. aufgeführten Pflichten verletzt hat,
− der Kunde trotz Mahnung in Textform durch moiN weiterhin oder erneut schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlässt,
− der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen im Verzug ist,
− der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden am Fahrzeug herbeigeführt hat.
Ohne hierzu verpflichtet zu sein, ist moiN berechtigt, in den vorgenannten Fällen den moiN-Account des Kunden vorübergehend bis zur Behebung des Kündigungsgrundes zu sperren. - Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit in Textform zu erfolgen.
- Zum Laufzeitende des Rahmenvertrages wird moiN den moiN-Account des Kunden deaktivieren.
Subunternehmer; Übertragung von Rechten und Pflichten
- moiN darf sich zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag qualifizierter Dritter bedienen. moiN behält sich insbesondere vor, für den Abrechnungsvorgang einen externen Dienstleister zu beauftragen, der im Rahmen des Registrierungsprozesses oder im Rahmen des Buchungsvorgangs dem Kunden bekanntgegeben wird. Der Kunde wird im Rahmen der Bekanntgabe über die an den externen Dienstleister übermittelten persönlichen Daten des Kunden informiert.
- moiN darf den Rahmenvertrag auf eine verbundene Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen. Im Übrigen ist die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Rahmenvertrag und Individualmietverträgen nur mit Zustimmung (in Textform) des anderen Vertragspartners zulässig, es sei denn, in diesen AGB wird etwas anderes geregelt.
Änderungen dieser AGB
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
- Änderung dieser AGB werden den Kunden in Textform spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten und im Internet unter www.mobil-im-norden.de sowie in der moiN-App veröffentlicht. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Änderungsangebots in Textform Widerspruch gegenüber moiN erhebt. Auf diese Zustimmungswirkung wird moiN den Kunden bei der Bekanntgabe des Änderungsangebots hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendedatum maßgeblich. Im Fall eines wirksamen Widerspruchs wird der Rahmenvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
Sonstige Bestimmungen
- moiN ist weder gesetzlich verpflichtet, noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Der Rahmenvertrag und die Individualmietverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag und Individualmietverträgen wird als Gerichtsstand der Sitz von moiN vereinbart, soweit der Kunde ein Kaufmann ist und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
moiN- Stadtwerke Steinburg GmbH
Gasstraße 18
25524 Itzehoe
Tel: 04821 774-771
service@mobil-im-norden.demittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er-halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vier-zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zah-lungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.